Tennisplätze ab dem 4 Mai 2020 nutzbar

Ab kommenden Montag, 04.05.2020, darf in sächsischen Vereinen wieder Sport getrieben werden.

Dies gilt aber nur unter Einhaltung der

Verhaltens- und Hygieneregeln auf der RSV-Tennisanlage

  1. Personen mit Erkältungssymptomen dürfen die Anlage und die Tennisplätze nicht betreten.
  2. Tennis-Eltern / Tennis-Großeltern sollen die Anlage nicht betreten (die Kinder werden zum Training gebracht und wieder abgeholt)
  3. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 Meter muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
  4. Kontaktlose Begrüßung und Verabschiedung. Auch auf den bisher obligatorischen Handschlag nach Spielende wird verzichtet.
  5. Einzeln, nacheinander die Tennisanlage betreten und wieder verlassen
  6. Es ist vorzugsweise Einzel zu spielen.
  7. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 Meter) positioniert und nicht zu versetzen.
  8. Clubräume, Umkleiden und weitere Räumlichkeiten bleiben bis auf weiteres geschlossen.
  9. Nur zur Nutzung der WC-Anlagen ist das Betreten der Clubräumlichkeiten gestattet. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden, die wie Seifen und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.
  10. Der Trainingsbetrieb erfolgt ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 9 genannten Bedingungen.
  11. Roland Cloidt ist der Corona-Beauftragte unserer Abteilung zur Sicherstellung aller Vorschriften. Er ist genau wie alle Trainer unserer Abteilung weisungsbefugt.